AlpenLodge Allgäu Außenansicht Wohnflügel

AGB & Beherbungsvertrag

AlpenLodge Allgäu

  1. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
    Die AlpenLodge Allgäu ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
  3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
  4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Die AlpenLodge Allgäu muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen.

    Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei

    - Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%
    - Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30%
    - Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40%
    - Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 %

    des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

  5. Die AlpenLodge Allgäu ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
  6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Die AlpenLodge Allgäu muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.
  8. Stornobedingungen

    - Innerhalb von 6 Monaten vor Antritt des Aufenthaltes sind 20% der Gesamtkosten fällig.
    - Innerhalb von 3 Monaten vor Antritt des Aufenthaltes sind 40% der Gesamtkosten fällig.
    - Innerhalb von 1 Monat vor Antritt des Aufenthaltes sind 90% der Gesamtkosten fällig.
     
  9. Sorgfaltspflicht
    Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf Ihre Vollständigkeit und Ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
  10. Der Vermieter haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle, weder in den Mieträumlichkeiten, noch auf dem dazu gehörigen Grundstück.
  11. Mündliche Nebenabreden finden keine Geltung. Änderungen und Ergänzungen einer verbindlichen Buchungsbestätigung bedürfen der Schriftform.
  12. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung nach unserer verbindlichen Buchungsbestätigung bzw. der Annahme eines verbindlichen Angebots unsererseits durch Sie, nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht des mit uns durch Ihre Buchung zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages besteht, sondern Sie im Falle des Nichteintritts oder der Nichtanreise damit rechnen müssen, dass Sie Storno-Rücktrittskosten bezahlen müssen. Wir empfehlen daher eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.

 

Hinweis: Wir empfehlen allgemein eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei Ihrer Versicherungsagentur abzuschließen. Selbstverständlich werden wir im Falle eines Reiserücktritts bemüht sein, die Wohnung anderweitig zu vermieten, um für den Kunden die Stornokosten so gering wie möglich zu halten.